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Abrechnung einer Beratung nach der GOÄ-Ziffer 1 oder einer Leistung nach GOÄ-Ziffer 2 |
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Oft stellt sich die Frage nach der Abgrenzung der Abrechnungsfähigkeit der GOÄ-Ziffer
• 1 (Beratung - auch mittels Fernsprecher)
gegenüber der GOÄ-Ziffer
• 2 (Ausstellung von Wiederholungsrezepten u/o Übermittlung von Befunden der ärztliche Anordnungen...).
Während die Abrechnung einer Beratung nach Ziffer ...
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